
Ausschreibung Startstipendien 2024 in den Sparten Bildende Kunst, Design, Fotografie, Medienkunst
Einsendeschluss: 15.07.2024
(german version only)
Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Abteilung IV/A/6, schreibt die Ausschreibung für die „Startstipendien 2024“ in den Sparten Bildende Kunst, Design, Fotografie sowie Medienkunst aus.
Zweck/Intention
Die Startstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger Künstler:innen dar. Sie sollen die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern.
Eine Auseinandersetzung mit den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) ist erwünscht.
Mentoring-Programm für Künstlerinnen
In den Bereichen Bildende Kunst, Fotografie und Medienkunst kann, in Kooperation mit der Akademie der bildenden Künste, zusätzlich an einem Mentoring-Programm für Künstlerinnen teilgenommen werden (drei Plätze im Bereich Bildende Kunst, zwei Plätze im Bereich
Fotografie, zwei Plätze im Bereich Medienkunst). Interessierte Künstlerinnen werden ersucht, bei der Antragstellung das entsprechende Feld auszuwählen. Die Auswahl der Kandidatinnen erfolgt im Zuge der Jurierung der Startstipendiat:innen.
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Künstler:innen, welche die österreichische
Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich
haben (Auszug aus dem Melderegister),
• wenn ihr einschlägiger Studienabschluss unabhängig von Ihrem Alter nicht länger als fünf Jahre (gerechnet von der Einreichfrist 15.7.2024 zurück liegt oder
• wenn sie keinen einschlägigen Studienabschluss haben (und auch nicht immatrikuliert sind) und nach dem 31.12.1988 geboren wurden.
Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur dannberücksichtigt werden, wenn sich z.B. die Ausbildung in Zusammenhangmit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt maximal fünf Jahre.
Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich. Von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten
Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Startstipendium (egal welcher Sparte) erhalten haben. Kunstschaffende, die für das Jahr 2024 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium
berücksichtigt werden. Eine Bewerbung ist nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich. Seitens der Abteilung IV/A/6 können keine individuellen inhaltlichen Einschätzungen bezüglich Sparte und Projektvorhaben abgegeben werden
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