
Arbeitsstipendien für Bildende Kunst der Stadt Graz
Einsendeschluss: 31.03.2025
[German only]
Die Stadt Graz vergibt vorbehaltlich der Beschlussfassung im Stadtsenat zwei Arbeitsstipendien in der Höhe von je € 5.000,-- für kontinuierliche künstlerische Tätigkeit im Bereich der Bildenden Kunst (Malerei, Grafik, Bildhauerei, Objektkunst, Medien- und Netzkunst). Ziel ist die Anerkennung von Grazer Bildenden Künstler:innen, die eine Unterstützung ihrer kontinuierlichen künstlerischen Arbeit erfahren sollen und dezidiert in Graz selbst tätig sind. Die Stipendiat:innen erklären sich bereit, innerhalb eines Jahres nach erfolgter Vergabe die Ergebnisse ihrer künstlerischen Tätigkeit des betreffenden Zeitraums der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Vergabekriterien
- Ausgewiesener Graz-Bezug: Geburtsort Graz oder Wohnort Graz oder Arbeitsschwerpunkt in der Stadt Graz
- Künstlerische Qualität
- Mindestens eine öffentliche Präsentation der Werke in Graz mit Dokumentation bzw. Katalog
Die Einreichfrist ist der 31.03.2025.
Nähere Informationen hier.