Eikon - Internationale Zeitschrift für Photographie und Medienkunst
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Braunschweig PROJECTS 2017/2018: Künstlerförderung des Landes Niedersachsen an der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig


Einsendeschluss: 03.05.2017

Ausschreibung

Verlängerung der Einreichfrist vom 12.04. auf 03.05.2017

Die Hochschule für Bildende Künste Braunschweig/ Braunschweig University of Art ist eine international orientierte, künstlerisch- wissenschaftliche Hochschule mit Promotions- und Habilitationsrecht.
Mit ca.1000 Studierenden in den Studienbereichen Freie Kunst, Design sowie Kunstwissenschaft und Medienwissenschaften gehört die HBK zu den großen Kunsthochschulen in Deutschland.

Die Hochschule für Bildende Künste Braunschweig (HBK) schreibt im Auftrag des Landes Niedersachsen zur Vergabe im Jahr 2017 aus:

Vergabebedingungen

a) Drei (3) Stipendien im Bereich Klangkunst

b) Fünf (5) Stipendien im Bereich der Bildenden Kunst

Die Stipendien sind Bestandteil der künstlerischen Nachwuchsförderung der Hochschule und des Landes. Sie richten sich an Künstlerinnen und Künstler, die daran interessiert sind, projektbezogen im unmittelbaren Umfeld einer Kunsthochschule intensiv künstlerisch zu arbeiten.

Die Einbindung der Stipendiatinnen und Stipendiaten in den Lehrbetrieb der HBK Braunschweig ist wesentlicher Bestandteil der künstlerischen Nachwuchsförderung der Hochschule. Allerdings können aus dieser Einbindung keine Honorarzahlungen, kein Lehrauftrag oder eine Dozententätigkeit abgeleitet werden.

Der Projektvorschlag muss einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung künstlerischer Formen und Ausdrucksmittel erwarten lassen.

Ein Stipendium wird nicht gewährt, wenn die Berwerberin oder der Bewerber während des Förderzeitraumes regelmäßige Leistungen von Dritten (z.B. Aufenthalts- oder Arbeitsstipendien) oder eine Landesförderung erhält.

Alle Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, ihr künstlerisches Projekt während des Stipendiums und zum Abschluss des Stipendiums in einer Präsentation bzw. Aufführung oder einer anderen äquivalenten Form vorzustellen.

Zu a ) 3 Stipendien im Bereich der Klangkunst

Die Förderung erfolgt durch Vergabe von Stipendien in Höhe von 1.250,- Euro monatlich über einen Zeitraum von maximal 6 Monaten, von denen mindestens 3 Monate als Residenz an der HBK Braunschweig zu verbringen sind. Es wird projektabhängig gegen Vorlage einer Projektkalkulation in Absprache mit der gewählten Mentorin oder dem Mentor ein Zuschuss für Sach- und Reisekosten zur Verfügung gestellt.

Als Förderbeginn ist der 1. Juni 2018 vorgesehen
(Antritt der Residenzzeit ist ab 1. Juni 2018 möglich).

Zu b) 5 Stipendien im Bereich der Bildenden Kunst

Die Förderung erfolgt durch Vergabe von Stipendien in Höhe von 1.250,- Euro monatlich über einen Zeitraum von 12 Monaten, von denen mindestens 8 Monate als Residenz an der HBK Braunschweig zu verbringen sind. Es wird projektabhängig gegen Vorlage einer Projektkalkulation in Absprache mit der gewählten Mentorin oder dem Mentor ein Zuschuss für Sach- und Reisekosten zur Verfügung gestellt.

Als Förderbeginn ist der 1. Dezember 2017 vorgesehen
(Antritt der Residenzzeit ist ab 8. Januar 2018 möglich).

Allgemeine Informationen

1. Ein Wohnatelier wird mietfrei gegen Erstattung der Mietnebenkosten für die Zeit des Aufenthaltes an der HBK Braunschweig zur Verfügung gestellt.

2. Die Teilnahme an einem Mentorenprogramm ist Teil der Förderung. Die Stipendiatin oder der Stipendiat ist verpflichtet, sich an der HBK eine persönliche Mentorin oder einen persönlichen Mentor zu suchen. Dafür stehen alle Professorinnen und Professoren der Freien Kunst zur Verfügung. Diese Suche wird vor Ort unterstützt.

3. Das Höchstalter bei Stipendienbeginn darf nicht älter als 40 Jahre sein. Ein Studium der Künste muss erfolgreich abgeschlossen sein. Der Studienabschluss darf nicht länger als zehn Jahre zurückliegen.

Bewerbung

1. Bewerbungen sind unter Verwendung des Antragsvordruckes bis zum 03. Mai 2017 ( P o s t e i n g a n g ) mit konkreter Bezugnahme auf eines der oben ausgeschriebenen Stipendien (keine Doppelbewerbung oder Bewerbungen per Email möglich) zu richten an:

An
Die Präsidentin
Vanessa Ohlraun
Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
Kennwort: Braunschweig PROJECTS 2017/18
Klangkunst (oder!) Bildende Kunst
Johannes-Selenka-Platz 1
D-38118 Braunschweig

2. Die Anträge müssen folgende Unterlagen enthalten:

Vollständig ausgefülltes und ausgedrucktes Antragsformular mit Angaben zu Person, Lebenslauf, künstlerischem Werdegang und bisher erhaltenen Förderungen

Anschauungsmaterialien der künstlerischen Arbeit: Ausgedrucktes Portfolio (maximal DIN A4, 15 Seiten) und ggf. bis zu 3 Einzelkataloge (keine Gruppenkataloge)
Für Sound- bzw. Videoarbeiten:
max. 2 DVD´s/CD´s. Keine Originale!

Ausgedruckte Beschreibung des künstlerischen Projektes (maximal 2 DIN A4 Seiten)

Kopie des Personalausweises mit lesbarem Geburtsdatum

3. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet das Präsidium der HBK jeweils auf Vorschlag einer hochrangig besetzten Jury, der zugleich ein*e Vertreter*in des MWK angehört.

Über die Ergebnisse werden Sie im Juni per E-Mail informiert.

4. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Rücksendung Ihrer
Unterlagen nur bei ausreichend frankiertem Rückumschlag
(Deutsche Postwertzeichen /German postage stamps) erfolgen kann.